Meinung erwünscht...Richter akzeptieren Fotos nicht mehr als Beweis

Wie heisst es so schön: typisch Deutschland.

Da werden tolle Fotos in guter Qualität gemacht, mehrheitlich ist der Fahrer deutlich zu erkennen, man muss nur hinsehen und dann steht irgendwo irgendetwas nicht so formuiliert, wie ein findiger Jurist es gerne hätte, und schon is Essig...

Hoffentlich wird bald Klarheit geschaffen, sonst ist die Verlockung da, auch noch die Zunge herauszustrecken...


Gruß
Reiner
 
Wenn's so weiter geht, dann haben wir bald österreichische Zustände. Da wird ja die Geschwindigkeit geschätzt :08 - boahey:
 
Nur vorläufiger Grund zum Jubeln

Das Ganze ist hoch strittig und wird je nach Bundesland (wegen möglicher Rechtsgrundlagen in den Polizei- und Sicherheitsgesetzen o.ä.) und Amtsrichter anders gehandhabt.

Sicher werden alle Länder nachziehen, wo Richter eine Rechtsgrundlage nicht fanden, und eine entsprechende gesetzliche Regelung nachlegen.

Momentan weiß keiner was Genaues:

http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread5802

Gruß

Agent Orange
 
Erste Entscheidung eines OLG ist da!

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seiner Entscheidung vom 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/09 - festgestellt, dass § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO, der über die Verweisung in § 46 Abs. 1 OWiG auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt, eine ausreichende gesetzliche Grundlage darstellt, um einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu rechtfertigen.
Gemessen wurde im VAMA-Verfahren. Das damit also zulässig ist/bleibt.
Die Bayern können folglich wohl keinen Honig aus
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 saugen:boewu7:

Gruß

Agent Orange
 
Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seiner Entscheidung vom 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/09 - festgestellt, dass § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO, der über die Verweisung in § 46 Abs. 1 OWiG auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt, eine ausreichende gesetzliche Grundlage darstellt, um einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu rechtfertigen.
Gemessen wurde im VAMA-Verfahren. Das damit also zulässig ist/bleibt.
Die Bayern können folglich wohl keinen Honig aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 saugen:boewu7:

Gruß

Agent Orange

Na klar, die Oberfranken wieder :18 - Blblblblblbl:
 
Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seiner Entscheidung vom 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/09 - festgestellt, dass § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO, der über die Verweisung in § 46 Abs. 1 OWiG auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt, eine ausreichende gesetzliche Grundlage darstellt, um einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu rechtfertigen.
Gemessen wurde im VAMA-Verfahren. Das damit also zulässig ist/bleibt.
Die Bayern können folglich wohl keinen Honig aus
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 saugen:boewu7:


Hier ein Artikel aus dem Kölner Stadtanzeiger in dem steht, dass das OLG Oldenburg die Amtsgerichte bestätigt.
Und hier der Auszug:wirr2::wirr2:

Na dann viel Spass!

Oerst
 
Ich lese da nur dass eine verdachtsunabhängige VIDEO Aufzeichnung des Straßenverkehrs nicht zulässig ist....

Eine verdachtsabhängige Aufzeichnung ist zulässig.,. Fotos die zum konkreten Zeitpunkt eines Verstoßes angefertigt werden.... sind analog dazu dann auch zulässig.
 
Ich lese da nur dass eine verdachtsunabhängige VIDEO Aufzeichnung des Straßenverkehrs nicht zulässig ist....

Eine verdachtsabhängige Aufzeichnung ist zulässig.,. Fotos die zum konkreten Zeitpunkt eines Verstoßes angefertigt werden.... sind analog dazu dann auch zulässig.

So lese ich es auch, es sind die Video-Aufzeichnungen gemeint.

Hier waren es aber (denke ich) schon Fotos, aber halt zur Abstandsmessung, also müssen Fotos von Leuten dabei sein, die nichts getan haben.

Normale "Blitzer" sind ja im Allg. für KRad nicht relevant (bis auf vglweise wenige Ausnahmen)

Aber ich lass das mal andere ausprobieren

Oerst
 
Blitzer Foto

Wenn ich mich an die STVO halte, brauche ich mir über evtl. Fotos, die anerkannt werden oder nicht, überhaupt keine Gedanken machen, denn dann gibt es kein Foto von mir. Und wenn ich doch geblitzt werde, bin ich zu schnell gefahren und somit selber schuld. Es hat mich ja wohl keiner geschubst oder so.

Marijanne
 

Ich zitiere Mal aus dem obigen Link:

"Bis zu einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage sind Videoüberwachungen zur Feststellung von Verstößen gegen den Mindestsicherheitsabstand und/oder gegen angeordnete Höchstgeschwindigkeiten unzulässig"

Ich finde, wenn man andere gefährdet hat und erwischt wurde, sollte man auch dafür gerade stehen.

Ich frage mich, was die gleichen Richter sagen, wenn ihnen ne geklaute CD oder geklaute Daten gegen Steuersünder auf den Tisch gelegt werden.


Zählen eigentlich auch mit dem Handy erstellten Gewaltvideos - Könnten ja auch zur Überwachung erstellt worden sein und der Sicherheitsabstand wurde massiv unterschritten - dazu?

Das ist hier schlimmer wie in ner BANANENREPUBLIK.:22 - Meinung:


Was reg' ich mich eigentlich auf - kann ja eh nichts dran ändern.


Und wie ist es mit dem Kölner U-Bahnbau? Da lief wohl auch ne Kamera, damit die keinen am A.... kriegen können?

BTW - müssen wir heute Abend zum Stammtisch Gunmmistiefel anziehen? Soviel ich eben im Radio gehört habe, wollen die Kölner heute die Baustelle fluten.
 
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I

Und wie ist es mit dem Kölner U-Bahnbau? Da lief wohl auch ne Kamera, damit die keinen am A.... kriegen können?

BTW - müssen wir heute Abend zum Stammtisch Gunmmistiefel anziehen? Soviel ich eben im Radio gehört habe, wollen die Kölner heute die Baustelle fluten.

Jo und die CBF gibt es in Köln bemnächst als Luftkissenboot :11 - lol:
 
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