Ein 24-jähriger Student fuhr Nachts mit dem Fahrrad von einer Studenten-Party nach Hause. Nachdem er eine Rote Ampel überfuhr und dabei von der Polizei beobachtet wurde, führte man eine Kontrolle des Alkoholwertes durch. Die Blutabnahme im Krankenhaus ergab einen Alkoholwert von 1,71 Promille.
Da er keinen Führerschein hatte, konnte man ihm diesen auch nicht abnehmen. Der Student wurde zu einer Strafe von 500 Euro verurteilt, die er auch bezahlte. Jedoch lehnte er die Aufforderung des Landratsamtes, sich einer MPU zu unterziehen, ab.
Nach Verstreichen der letzten Frist für die MPU verhängte die Fahrerlaubnisstelle Gießen ein amtliches Verbot, "fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge" zu bewegen, also auch Fahrräder und Skateboards darf er nicht mehr fahren. Das Verbot gilt bis April 2024.
Quelle
Da er keinen Führerschein hatte, konnte man ihm diesen auch nicht abnehmen. Der Student wurde zu einer Strafe von 500 Euro verurteilt, die er auch bezahlte. Jedoch lehnte er die Aufforderung des Landratsamtes, sich einer MPU zu unterziehen, ab.
Nach Verstreichen der letzten Frist für die MPU verhängte die Fahrerlaubnisstelle Gießen ein amtliches Verbot, "fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge" zu bewegen, also auch Fahrräder und Skateboards darf er nicht mehr fahren. Das Verbot gilt bis April 2024.
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. Aber in München wäre Dir das mit dem Bier nur in den Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln passiert.
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