S
saitenzerrer
Gast
Einen interessanten Artikel fand ich eben auf den Seiten einer Rechtsanwaltskanzlei:
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Motorrad contra Fahrrad: Kein Schmerzensgeld nach Unfall
Motorradfahrer k?nnen nach einem Zusammensto?mit einem pl?tzlich auf die Stra?e einbiegenden Radfahrer nicht in jedem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspr?che geltend machen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem am Freitag bekannt gewordenen Grundsatzurteil festgestellt. Die 20. Zivilkammer wies die Klage eines Motorradfahrers auf Zahlung von rund 10 000 Euro zur?ck (Az: 2-20 O 8806/06).
Der Motorradfahrer hatte sich im Taunus bei einem Sturz erheblich verletzt, nachdem ein Fahrradfahrer pl?tzlich aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstra?e eingebogen war. Laut Urteil hatte er den Unfall dennoch aus eigener Unachtsamkeit selbst verschuldet. In einem Ausflugs- und Wandergebiet m?sse ein Verkehrsteilnehmer immer mit pl?tzlich auftretenden Spazierg?ngen und Radfahrern rechnen, begr?ndete das Gericht. Dar?ber hinaus sei die «Betriebsgefahr» bei Motorradfahrern ungleich h?her als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.
Das Risiko, auf dem Motorrad get?tet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal h?her als bei anderen Verkehrsteilnehmern, zitierte das Gericht die «Zeitschrift f?r Verkehrssicherheit». Nach dieser Statistik sterben je Milliarde gefahrener Kilometer 92 Motorradfahrer, aber nur 13 Autofahrer. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grunds?tzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen w?rden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und d?rften daher «ganz ?berwiegend nicht auf den Unfallgegner abgew?lzt werden», hei?t es in der Entscheidung.
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.03.2007, Az. 2-20 O 8806/06
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Ich hoffe, dass der Motorradfahrer in der n?chsten Instanz gewinnt.
Wo k?men wir denn da hin, wenn jeder Depp auf der Strasse rumturnen kann.
Ist ja auch klar. Bei Kollision mit einem PKW g?be es ja auch keinen Prozess gegen den Verursacher. Der h?tte es wahrscheinlich nicht ?berlebt.
Ich frage mich immer, ob hier der Richter/in noch unabh?ngig urteilt, oder beeinflu?t ist von seiner letzten Wochenendfahrt, an dem er/sie vieleicht von einem gest?rten Moppedfahrer ?berholt wurde.
Leider wird in unserer Gesellschaft der Motorradfahrer immer noch als genereller Rowdie gesehen.
Sollte dieser Richterspruch best?tigt werden, wird evt. der ein oder andere z?gern, ob er das Risiko des Ausweichens dann noch eingehen soll und es gibt dann vieleicht 2 Verletzte oder sogar Tote. Das kann und sollte nicht im Sinne des Gesetzgebers und der Judikativen sein.
Au?erdem kann man die Urteilsbegr?ndung auch leicht umkehren:
In einem Ausflugs- und Wandergebiet , dass h?ufig von Motorradfahrern aufgesucht wird, hat ein Fahradfahrer oder Fu?g?nger damit zu rechnen, dass Motorr?der unvermittelt auf der Fahrbahn auftauchen.
Er hat deshalb nur mit besonderer Aufmerksamkeit und nur an f?r andere Verkehrsteilnehmer gut einsehbaren Stellen die Fahrbahn zu ?berqueren.
Statistiken lassen sich auch prima missbrauchen. Was hier der Richter n?mlich ?bersehen hat:
In der Statistik des statistischen Bundesamtes f?r das Jahr 2005 ist die getroffene Aussage bez?glich des Vergleiches zwischen Motorrad und PKW Fahrern richtig. G?nzlich unber?cksichtigt ist aber die Tatsache, dass es in 2005 gegen?ber dem Vorjahr mit 21% mehr get?teten Fahradfahrern ein 19% h?heres Risiko gegen?ber den Motorradfahrern gibt get?tet zu werden, da deren Anstieg nur bei 2% liegt.
Motorradfahren ist und bleibt gef?hrlich, aber Fahradfahren eben auch. Daraus ein vors?tzliches Selbstverschulden abzuleiten halte ich strikt f?r falsch.
Hier?ber sollte sich so ein Richter vor seiner Entscheidungsfindung mal Gedanken machen.
Gru?
Michael
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Motorrad contra Fahrrad: Kein Schmerzensgeld nach Unfall
Motorradfahrer k?nnen nach einem Zusammensto?mit einem pl?tzlich auf die Stra?e einbiegenden Radfahrer nicht in jedem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspr?che geltend machen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem am Freitag bekannt gewordenen Grundsatzurteil festgestellt. Die 20. Zivilkammer wies die Klage eines Motorradfahrers auf Zahlung von rund 10 000 Euro zur?ck (Az: 2-20 O 8806/06).
Der Motorradfahrer hatte sich im Taunus bei einem Sturz erheblich verletzt, nachdem ein Fahrradfahrer pl?tzlich aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstra?e eingebogen war. Laut Urteil hatte er den Unfall dennoch aus eigener Unachtsamkeit selbst verschuldet. In einem Ausflugs- und Wandergebiet m?sse ein Verkehrsteilnehmer immer mit pl?tzlich auftretenden Spazierg?ngen und Radfahrern rechnen, begr?ndete das Gericht. Dar?ber hinaus sei die «Betriebsgefahr» bei Motorradfahrern ungleich h?her als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.
Das Risiko, auf dem Motorrad get?tet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal h?her als bei anderen Verkehrsteilnehmern, zitierte das Gericht die «Zeitschrift f?r Verkehrssicherheit». Nach dieser Statistik sterben je Milliarde gefahrener Kilometer 92 Motorradfahrer, aber nur 13 Autofahrer. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grunds?tzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen w?rden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und d?rften daher «ganz ?berwiegend nicht auf den Unfallgegner abgew?lzt werden», hei?t es in der Entscheidung.
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.03.2007, Az. 2-20 O 8806/06
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Ich hoffe, dass der Motorradfahrer in der n?chsten Instanz gewinnt.
Wo k?men wir denn da hin, wenn jeder Depp auf der Strasse rumturnen kann.
Ist ja auch klar. Bei Kollision mit einem PKW g?be es ja auch keinen Prozess gegen den Verursacher. Der h?tte es wahrscheinlich nicht ?berlebt.
Ich frage mich immer, ob hier der Richter/in noch unabh?ngig urteilt, oder beeinflu?t ist von seiner letzten Wochenendfahrt, an dem er/sie vieleicht von einem gest?rten Moppedfahrer ?berholt wurde.
Leider wird in unserer Gesellschaft der Motorradfahrer immer noch als genereller Rowdie gesehen.
Sollte dieser Richterspruch best?tigt werden, wird evt. der ein oder andere z?gern, ob er das Risiko des Ausweichens dann noch eingehen soll und es gibt dann vieleicht 2 Verletzte oder sogar Tote. Das kann und sollte nicht im Sinne des Gesetzgebers und der Judikativen sein.
Au?erdem kann man die Urteilsbegr?ndung auch leicht umkehren:
In einem Ausflugs- und Wandergebiet , dass h?ufig von Motorradfahrern aufgesucht wird, hat ein Fahradfahrer oder Fu?g?nger damit zu rechnen, dass Motorr?der unvermittelt auf der Fahrbahn auftauchen.
Er hat deshalb nur mit besonderer Aufmerksamkeit und nur an f?r andere Verkehrsteilnehmer gut einsehbaren Stellen die Fahrbahn zu ?berqueren.
Statistiken lassen sich auch prima missbrauchen. Was hier der Richter n?mlich ?bersehen hat:
In der Statistik des statistischen Bundesamtes f?r das Jahr 2005 ist die getroffene Aussage bez?glich des Vergleiches zwischen Motorrad und PKW Fahrern richtig. G?nzlich unber?cksichtigt ist aber die Tatsache, dass es in 2005 gegen?ber dem Vorjahr mit 21% mehr get?teten Fahradfahrern ein 19% h?heres Risiko gegen?ber den Motorradfahrern gibt get?tet zu werden, da deren Anstieg nur bei 2% liegt.
Motorradfahren ist und bleibt gef?hrlich, aber Fahradfahren eben auch. Daraus ein vors?tzliches Selbstverschulden abzuleiten halte ich strikt f?r falsch.
Hier?ber sollte sich so ein Richter vor seiner Entscheidungsfindung mal Gedanken machen.
Gru?
Michael
. Und wenn man dann richtig reagiert ist man auf der
8o
.