Italien: Fahrverbote Südtirol, Lombardei, Bologna, Florenz, Palermo & Rom

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Italien: Fahrverbote Südtirol, Lombardei, Bologna, Florenz, Palermo & Rom
Inkl. einer italienischen Sprachhilfe
Fahrverbote in Südtirol

Die Südtiroler Städte Bozen, Meran, Brixen und Bruneck sowie die umliegenden Gemeinden Leifers, Pfatten, Eppan, Branzoll, Algund, Tscherms, Lana, Burgstall, Marling, Tirol, Vahrn und St. Lorenzen beispielsweise verbannen von 1. November 2008 bis 31. März 2009 vorsorglich alle Fahrzeuge der Klassen Euro 0, Euro 1und alle Zweitakt-Motorräder (mit oder ohne Katalysator) von den Straßen in ihrem Innenbereich. Draußen bleiben müssen diese Fahrzeuge an allen Wochentagen (mit Ausnahme von Samstagen, Sonn- und Feiertagen) in den Zeiten von 07:00 bis 10:00 Uhr sowie von 16:00 bis 19:00 Uhr. Freie Fahrt haben demnach alle Kraftfahrzeuge der Klassen Euro 2, Euro 3, Euro 4 und Euro 5. Bei Missachtung drohen Strafen von mind. 71 Euro.

Im Gegensatz zu früheren Jahren verzichten die zuständigen Behörden Südtirols bis zum Jahresende 2008 allerdings auf einen Notfall-Aktionsplan. D.h. die so genannten erweiterten Fahrverbote, die nach 5 Tagen andauernder Grenzwertüberschreitung in Kraft treten, wird es 2008 nicht mehr geben. Die Behörden begründen dies mit der Verbesserung der Luftsituation. Sollten allerdings bis zum Jahresende in einer der Städte mehr als 30 Überschreitungen der Schadstoffe in der Luft gemessen werden, wird der Aktionsplan in der betreffenden Gemeinde ab 2009 erneut in Kraft gesetzt.
Fahrverbote in der Lombardei
210 Städte und Gemeinden im Umland der lombardischen Wirtschaftsmetropole Mailand sperren vom 15. Oktober 2008 bis 15. April 2009 bestimmte Fahrzeugtypen und Motorräder aus ihren Innenbereichen aus. Das Fahrverbot gilt montags bis freitags jeweils von 07:30 bis 19:30 Uhr.

Welche Fahrzeuge betroffen sind, erfahren Auto- und Motorradfahrer unter www.provinz.bz.it/guteluft sowie unter www.ambiente.regione.lombardia.it.

Fahrverbot Bologna

Auch in Bologna gibt es eine begrenzte Verkehrszone (ZTL = Zona Traffico Limitato). In diese Zone dürfen von Sonntag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr nur Fahrzeuge mit entsprechender Genehmigung einfahren.
Fahrverbot Florenz

In Florenz gibt es ein Fahrverbot für die historische Innenstadt. Diese begrenzte Verkehrszone ("zona a traffico limitato", kurz: ZTL) darf während folgender Zeiten von niemandem befahren werden (außer mit spezieller Genehmigung, die z.B. Anrainern gewährt wird):
Montag - Freitag, 07.30 Uhr bis 19.30 Uhr
Samstag, 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Der Beginn der begrenzten Verkehrszone ist anhand einer entsprechenden Beschilderung erkennbar sowie an den Einfahrten, welche mit Überwachungskameras ausgestattet sind. Die Kameras fotografieren die Kennzeichen aller Fahrzeuge und registrieren automatisch, ob eine Einfahrtsgenehmigung für das Kennzeichen vorhanden ist oder nicht. Bei Einfahrt ohne Genehmigung werden Geldstrafen verhängt. Eine Karte der ZTL-Zone finden Sie über den Link in der Linkbox "Verkehrsbeschränkte Zone Florenz".

Touristen, deren Hotel innerhalb der Fahrverbotszone liegt, müssen über ihr Hotel eine temporäre Einfahrtsgenehmigung (max. für 2 Stunden) erwerben. Geparkt werden muss das Auto dann allerdings außerhalb der ZTL-Zone (außer das Hotel verfügt über eine private Hotelgarage). Beim Parken eines Autos in Florenz gilt es zu beachten, dass weiß markierte Parkplätze den Einheimischen vorbehalten sind.
Das Fahrverbot in der historischen Innenstadt gilt nicht für: Motorräder, Mopeds und Fahrräder.
Umweltzone mit partiellen Fahrverboten in Palermo

Die Grenzen der Umweltzone sind beschildert, zur Fahrt in die Innenstadt stehen Linienbusse zur Verfügung. Die Fahrverbote gelten für alle Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 0, 1, 2 und 3. Autos mit Schadstofflklasse Euro 4 oder besser haben auch weiterhin freie Fahrt. Für Fahrzeuge der betroffenen Schadstoffklassen gilt das Fahrverbot von Montag bis Freitag von 08:00 bis 09:30 Uhr und von 18:00 bis 20:30 Uhr. Für alle anderen Fahrzeuge gilt von Montag bis Freitag von 09:30 bis 18:30 Uhr: An geraden Kalendertagen dürfen nur noch Autos in die Innenstadt fahren, deren letzte Ziffer auf dem Autokennzeichen ebenfalls gerade ist, an ungeraden Kalendertagen entsprechend umgekehrt. Dies gilt auch für Autos mit ausländischem Kennzeichen.
Fahrverbot Rom

Ab sofort dürfen an jedem Donnerstag zwischen 15.00 und 21.00 Uhr abwechselnd nur Autos mit geraden oder ungeraden Kennzeichen fahren. Starttermin ist der 10.Jänner, an diesem Tag dürfen nur Fahrzeuge mit geraden Kennzeichen in die Stadt (Anello Ferriviario) einfahren. Mopeds und Motorräder sind von dem Verbot nicht betroffen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe von 68 Euro rechnen. Diese Regelung gilt bis 27. März 2008. Ein ganzjähriges Fahrverbot gilt im historischen Zentrum von Rom (Centro Storico) sowie im Trastevere-Viertel.
Welche Fahrzeuge betrifft es?

An die Regelung halten müssen sich Benzinfahrzeuge der Generationen EURO 1, EURO 2 und EURO 3 sowie Dieselfahrzeuge der Generationen EURO 3 und EURO 4, soweit sie nicht serienmäßig mit Rußpartikelfilter ausgestattet sind.

Ein generelles Fahrverbot gilt zu den genannten Zeiten zudem für folgende Fahrzeuge:

* Benzinfahrzeuge EURO 0
* Dieselfahrzeuge EURO 0, EURO 1 und EURO 2
* Motorräder und Mopeds mit Zweitaktmotoren EURO 0
* dieselbetriebene Drei- und Vierräder EURO 0 und EURO 1

Daneben ist jedoch eine ganze Reihe von Fahrzeugen von der Regelung ausgenommen (Privat-Kfz auf dem neuesten Stand der Technik, Busse, Taxis etc.).
Weitere Fahrverbote
Auch andere italienische Städte und Gemeinden greifen zu ähnlichen Maßnahmen. Mitunter werden kurzfristig auch so genannte Autofreie Sonntage ausgerufen. An diesen Sonntagen ruht dann der komplette private Pkw-Verkehr. Eine zentrale Meldestelle dafür gibt es in Italien nicht und damit auch keine Übersicht über die von den Anti-Smog-Maßnahmen betroffenen Orte. In den meisten Fällen weisen Radiodurchsagen, Hinweisschilder, Leuchttafeln und mitunter Straßensperren auf die Fahrverbote hin. Manche Gemeinden und Regionen informieren darüber hinaus auf ihren Internetseiten. Auch Touristenbüros vor Ort geben Auskunft.

Wer Ärger mit den Ordnungshütern vermeiden möchte, sollte in den Außenbereichen der Städte parken und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in das Zentrum fahren. Auch ausländische Autofahrer müssen sich an diese Einschränkungen halten. Touristen, deren Unterkunft in der Fahrverbotszone liegt, dürfen aber in der Regel an- und abreisen. Je nach Grad der Luftverschmutzung verhängen die Gemeinden oder Regionen Fahrverbote auch relativ kurzfristig.
Wichtige Begriffe (italienisch - deutsch)
blocco/blocchi - Sperre/Sperren blocco sospeso - Sperre (vorübergehend) aufgehoben chiuso - geschlossen divieto totale (della circolazione) - vollständiges (Fahr-)Verbot domenica con divieto di circolazione - autofreier Sonntag traffico limitato - eingeschränkter Verkehr “zona traffico limitato” ZTL – Verkehrszone mit eingeschränktem Verkehr due tempi - Zweitakt (z.B. bei Vespas) giorno pari/dispari - gerader/ungerader Tag per inquinamento atmosferico - wegen Luftverschmutzung stop del traffico - Sperre targa pari/dispari - gerades/ungerades Kennzeichen targhe alterne - Wechsel zwischen geradem und ungeraden Kennzeichen traffico - Verkehr tutti a piedi - "alle zu Fuß" (autofrei) Laufend aktuell: Länder-News!
 
Euro 0 und 1 bekommen wir doch locker hin.
Und ein Zweitakter ist die Dicke auch nich.

Also - weitermachen :Froehlich3:

Grüße
Blaster
 
Hi Blaster,

in deinem Bericht werden die Begriffe "Fahrzeug" und "Auto" bunt gemischt benutzt.

Als oberflächlicher Leser würde ich das so werten, das "PKW" der Klassen Euro 0 und 1 einem Fahrverbot unterliegen, sowie Motorräder mit 2 Takt Motoren häufig von einem Fahrverbot betroffen sind.

Motorräder der Euro 0 Klasse wären dann nach meiner Interpretation nicht vom Fahrverbot betroffen.

Kann uns evtl. WIN hier nähere Auskünfte geben, oder der Ersteller dieses Berichtes hier eine Konkretisierung vornehmen?

Gruß

Manfred
 
Fahrverbote

So heiss wird die Suppe auch nicht gegessen. Diesen Winter wurde kaum kontroliert und mit unserer Maschine ist sowieso alles glatt. Voriges Jahr da standen die weisen Mäuse wie die Grenzposten.

Grüsse aus Südtirol :Froehlich3:
 
In diesem Link hier:
http://www.provincia.bz.it/guteluft/massnahmen/verkehr.asp

findet sich unter dem Punkt "Wie" der folgende Satz:

Für LKW Euro 4 und 5, PKW Euro 5, Gasfahrzeuge und 4-Takt-Motorräder gelten keine Einschränkungen!

Folglich sind die von dir genannten Beschränkungen für PKW Fahrer wichtig (und entsprechen weitgehend unseren deutschen Zonen - Keine oder Rote Umweltplakette) - gelten aber im Unterschied zu D nicht das gesamte Jahr sondern nur in den Wintermonaten. Motorräder mit 4 Takt Motoren dürften auch im Winter fahren - während der Sommermonate gilt das Fahrverbot ohnehin nicht.

Gibt also keinen Grund dem Lander der Kurven und der Lebensfreude fern zu bleiben
 
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