HILFE! Ungerechtfertigte Buße aus Holland

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K

kutscher

Gast
hallo

hoffe mir kann jemand helfen.hebe gestern von einem incasso büro aus holland eine zahlungsaufforderung über 27.- euro erhalten mit der begründeung ich sei in tilburg (holand) mit meinem fahrzeug und nummerschild SG ..... in eine radarfalle geraten.das soll am freitag den 23.01.2009 um 21.50uhr gewesen sein.
Nur das komische ist ich war noch NIE in Holland und am freitag habe ich bis 16.00uhr gearbeitet und es ist schlecht unmöglich das ich danach über 800km bis um 21.50uhr zurückgelegt haben soll und das verücktestet ist ja noch mit meinem Motorrad mitten im Wintter und Nachts und noch bei MINUS Graden!was soll ich machen, einfach nicht bezahlen oder musss ich mir nun wirklich einen teuren anwalt nehmen nur weil diese :narr: sich Irren?hat jemand schon sowas erlebt und wie habt ihr es gelöst diese problem?

MfG

Kutscher
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
noch nie in Holland??? Tzzzzz....
Also, wenn Du ein "Alibi" hast, und unsere lieben Nachbarn keine Beweise haben, die sie vorlegen können, würde mich das erstmal nicht weiter kümmern. :boewu6:
 
Ich würd erst mal das nächste Schreiben abwarten.:Froehlich3:
Und dann Anzeige wegen Kennzeichenmißbrauch, Verleumdung oder so ähnlich bei der Polizei.
Aber zahlen würd ich nicht, da steckt besimmt ein Betrüger dahinter.
Hast du da auch ein Foto dabei gehabt??? Stimmt denn das Kennzeichen??
Frag mal Bert( Hondanut) was der machen würde.:computer_kaffee:
 
Ich würd erst mal das nächste Schreiben abwarten.:Froehlich3:
Und dann Anzeige wegen Kennzeichenmißbrauch, Verleumdung oder so ähnlich bei der Polizei.
Aber zahlen würd ich nicht, da steckt besimmt ein Betrüger dahinter.
Hast du da auch ein Foto dabei gehabt??? Stimmt denn das Kennzeichen??
Frag mal Bert( Hondanut) was der machen würde.:computer_kaffee:

hallo

also es ist ein Amtlicher brief (kein betrug) abwarten auf den 2brief wird teuer da steht was von + 25% zuschlag und der nächste brief dann nochmals 50% zuschlag.nein foto war keins dabei Kennzeichen stimmt !

hier mal den link zu diesem inkasso büro : http://www.cjib.nl/deutsch/

diese :narr: sind was es verkehrsdelikte betrifft KNALLHART! da wirste sogar für JAHRE in der Fahndungsliste wie eine schwerverbrecher aufgenommen

MfG
Kutscher
 
Dann in Einspruch gehen, gleich mit nem Schreiben vom Arbeitgeber als Beweis!!! Haben wir einen Anwalt im Forum, der mal kurz kostenlos Auskunft giebt??? Es kann uns alle treffen.
 
Dann in Einspruch gehen, gleich mit nem Schreiben vom Arbeitgeber als Beweis!!!

an sowas dachte ich auch ,aber denen wird das nicht reichen den die haben da andere gesetze als wir ( deutschland oder CH)

hier einen auszug :

Wenn Sie nicht mit der Ihnen auferlegten Strafe einverstanden sind, können Sie beim Staatsanwalt Berufung einlegen.
Berufung einlegen ist auf jeden Fall möglich, wenn es sich um eine der folgenden Situationen handelt:

* das Kraftfahrzeug oder der Anhänger wurde vor dem Datum des Verstoßes verkauft;
* das Kraftfahrzeug oder der Anhänger wurde betriebsmäßig vermietet;
* eine andere Person hat das Kraftfahrzeug oder den Anhänger gegen Ihren Willen benutzt.

das heisst ICH muss beweisen das das FARZEUG nicht in Holland war und aie soll ich das machen?habe keine zeugen das es in der garage steht,sieht ja niemand nicht mal die nachbarn sehen ob es da steht oder nicht.es reicht also NICHT das ich beseisen kann das ICH nicht dort war
 
vielleicht gehst Du dann doch mal zu einem Anwalt und verlangst Beweiseinsicht. Die Kosten, tja...wenn Du gewinnst, trägt das deren Staatskasse??? :mx11:
 
Erst einmal Einpruch erheben gegen diesen Vorwurf um die evtl. Fristen zu waren.

Wenn du eine KFZ-Rechtschutzsversicherung hast wird dein Anwalt von dieser bezahlt.
 
Erst einmal Einpruch erheben gegen diesen Vorwurf um die evtl. Fristen zu waren.

Wenn du eine KFZ-Rechtschutzsversicherung hast wird dein Anwalt von dieser bezahlt.

danke

bei uns ist es leider nicht so üblich das wir einen anwalt haben da die rechtschutzversicherung sau TEUER ist.

MfG
Kutscher
 
Jetzt hast Du ein Problem. Die Strafe kann in Deutschland nicht eingetrieben werden. Die Straf verdoppelt sich regelmäßig, nach einer gewissen Zeit. Ein Deutscher Anwalt kann Dir auch nicht helfen. Den Holländischen zahlt Deine Versicherung nicht. Wenn Du im ADAC bist, können die Dir helfen
Wenn nicht bezahlt wird, kommst Du in Holland auf die rote Liste, Dann wird es kompliziert, wenn Du das nächste mal die Grenze überfährst.
Ich an Deiner Stelle würde dem Inkassobüro, ich glaube in Saabrücken, einen Brief schreiben und hoffen, dass die das ganze Rückgängig machen.
Ich wünsche Dir viel Glück.

P.S Wir haben seit 45 keinen Friedensvertrag mit den Niederlanden. Hört sich heute blöd an, aber die halten sich heute immer noch dran!
Spreche da aus Erfahrung
 
HILFE! Ungerechtfertigte Busse aus Holland

Hallo Kutscher

Aus Presseberichten entnehme ich:
Als Schweizer können die dich mal.
Würde trotzdem per Einschreiben Einspruch erheben und , falls sie sich wieder melden, mit Anzeige bei deiner Polizei wegen Betrug drohen.
In dem Fall zur Polizei gehen.

Gruß dieter
 
ops nochwas bin anscheinend nicht der eizige ,habe eben von einem kollegen diese erhalten .

http://www.han-online.de/HANArticlePool/00000115000ad3f90057006a000a00523dd851e8


Hallo Kutscher,

also wenn ich mir das so durchlese, dann ist Deine Vorgehensweise doch klar. Du Musst Einspruch einlegen, um Fristen zu wahren und Du solltest einen Anwalt, oder als Mitglied des ADAC diesen, kontaktieren. Auf keinen Fall ignorieren. Ich wünsche Dir Glück und es wäre hilfreich für alle, wenn Du hier weiter berichtest
 
einen Anwalt für Verkehrsdelikte haben wir hier,vieleicht liest Er das auch und gibt einen Tipp.

ich würde überhaupt nichts unternehmen,wenn Du nicht vor hast irgendmal dort hin zu fahren.
lass Dich mal.......:frech4:
 
Auch die Niederlande können Strafgelder in der BRD eintreiben;nur mal so als Hinweis @kurt3 :Froehlich2::Froehlich2:

LG

Rheinfire
 
Kann ich eigentlich mal den Titel dieser Diskussion ändern?
Ich meine mir gehen die niederländischen Buskaravanen auch auf den Keks, aber darum geht es wohl hier nicht :frech4:

Grüße
Blaster
 
Hallo Admin ....
dann ändere doch im Titel "Busse" in "Bußgeldforderung" um ........
Dann weiss jeder sofort, um was es geht ...... :frech4:

Die beiden "s", die Du dann übrig hast, kannst Du in die Buchstabensuppe werfen ..... da sind schon viele Buchstaben drin ........ :001:
 
Auch die Niederlande können Strafgelder in der BRD eintreiben;nur mal so als Hinweis @kurt3 :Froehlich2::Froehlich2:

LG

Rheinfire

OK
wusste ich nicht.:Konfus2:

würde mich trotzdem nicht verrückt machen.

er kanns doch beweisen dass er gearbeitet hat und in der kurzen Zwischenzeit unmöglich am "Tatort" sein konnte.

lass die doch prozessieren,die fallen auf die Schnauze :mx21:
 
Write or call de Police ( name adres on the ticket) if you can prove youre bike was not there it must be no problem:Froehlich2:

Bert
 
So sind sie

Hi zusammen

das ist eben die Masche:

geringes Bußgeld , Anwalt wäre teurer, also zahlen es viele !!!:boewu7:

Ich würde es nicht zahlen, Einspruch einlegen, und Beweise fordern.

Und niemals nach Holland. :cs21:

Schwarze Schrift auf gelbem Grund.

halte Abstand bleib gesund.


Altes Arabisches Sprichwort.

Ich hoffe, der Bert liest das nicht, wenn doch bitte ich hiermit um vielmals um Vergebung. :mx1: :lol27::mx1: .
.
 
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