H
hanni
Gast
hallo liebe gemeinde!
wie einige von euch ja bereits wissen, bin ich vergangenen sonntag opfer eines autoknackers geworden.
der dieb hat die seitenscheibe mittels eines schraubenziehers o.ä. gesprengt, indem er den schraubenzieher zwischen scheibe und fensterrahmen gesteckt und so die scheibe rausgehebelt hat.
dabei ist nicht nur die scheibe zu bruch gegangen, sondern auch der metallene fensterrahmen hat eine nach außen gebogene delle bekommen.
das auto ist vollkaskoversichert.
die versicherung sollte lt. vertragswerkstatt und dekragutachter eine neue tür bezahlen, weil das auto erst 3 monate alt ist.
das hat sie aber verweigert mit der begründung, daß es sich bei glasbruch um einen teilkaskoschaden handelt und daher nur reparaturen, aber keine neuteile übernommen werden.
also hat die werkstatt den schaden repariert, kostenpunkt ca. 750,--. wir sind davon ausgegangen, daß wir eine selbstbeteiligung von 150,-- übernehmen müssen, wie es vertraglich für die teilkasko vereinbart ist.
jetzt, nachdem der schaden repariert ist, erklärt die versicherung jedoch, daß es sich nicht um einen teilkaskoschaden handelt, sondern um einen vollkaskoschaden, da der dieb den wagen nicht aufgebrochen hat, um das auto zu stehlen, sondern nur, um unsere rucksäcke zu entwenden. daher müßten wir uns zu den konditionen der vollkasko am schaden beteiligen, nämlich mit den für die vollkasko vereinbarten 300,-- euro!
ja, geht denn das so??????


vielleicht ist unter euch jemand, der sich mit kfz-versicherungen gut auskennt, in dem anderen kfz-versicherungs-thread klang das ja an.
oder ihr habt bereits erfahrung mit kasko-versicherungen und -schäden??!!!! für uns ist es die erste kasko-versicherung und der erste schaden.
bitte schildert eure erfahrungen/meinungen zu diesem thema - das würde uns sehr helfen!!!!
unser 2010 fängt ganz schön besch... an...


hanni
wie einige von euch ja bereits wissen, bin ich vergangenen sonntag opfer eines autoknackers geworden.
der dieb hat die seitenscheibe mittels eines schraubenziehers o.ä. gesprengt, indem er den schraubenzieher zwischen scheibe und fensterrahmen gesteckt und so die scheibe rausgehebelt hat.
dabei ist nicht nur die scheibe zu bruch gegangen, sondern auch der metallene fensterrahmen hat eine nach außen gebogene delle bekommen.
das auto ist vollkaskoversichert.
die versicherung sollte lt. vertragswerkstatt und dekragutachter eine neue tür bezahlen, weil das auto erst 3 monate alt ist.
das hat sie aber verweigert mit der begründung, daß es sich bei glasbruch um einen teilkaskoschaden handelt und daher nur reparaturen, aber keine neuteile übernommen werden.
also hat die werkstatt den schaden repariert, kostenpunkt ca. 750,--. wir sind davon ausgegangen, daß wir eine selbstbeteiligung von 150,-- übernehmen müssen, wie es vertraglich für die teilkasko vereinbart ist.
jetzt, nachdem der schaden repariert ist, erklärt die versicherung jedoch, daß es sich nicht um einen teilkaskoschaden handelt, sondern um einen vollkaskoschaden, da der dieb den wagen nicht aufgebrochen hat, um das auto zu stehlen, sondern nur, um unsere rucksäcke zu entwenden. daher müßten wir uns zu den konditionen der vollkasko am schaden beteiligen, nämlich mit den für die vollkasko vereinbarten 300,-- euro!
ja, geht denn das so??????



vielleicht ist unter euch jemand, der sich mit kfz-versicherungen gut auskennt, in dem anderen kfz-versicherungs-thread klang das ja an.
oder ihr habt bereits erfahrung mit kasko-versicherungen und -schäden??!!!! für uns ist es die erste kasko-versicherung und der erste schaden.
bitte schildert eure erfahrungen/meinungen zu diesem thema - das würde uns sehr helfen!!!!
unser 2010 fängt ganz schön besch... an...



hanni
Da ist doch was faul!!!
