HILFE!!!! Mieses Vorgehen der Versicherung!!!!

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hanni

Gast
hallo liebe gemeinde!

wie einige von euch ja bereits wissen, bin ich vergangenen sonntag opfer eines autoknackers geworden.

der dieb hat die seitenscheibe mittels eines schraubenziehers o.ä. gesprengt, indem er den schraubenzieher zwischen scheibe und fensterrahmen gesteckt und so die scheibe rausgehebelt hat.

dabei ist nicht nur die scheibe zu bruch gegangen, sondern auch der metallene fensterrahmen hat eine nach außen gebogene delle bekommen.

das auto ist vollkaskoversichert.

die versicherung sollte lt. vertragswerkstatt und dekragutachter eine neue tür bezahlen, weil das auto erst 3 monate alt ist.

das hat sie aber verweigert mit der begründung, daß es sich bei glasbruch um einen teilkaskoschaden handelt und daher nur reparaturen, aber keine neuteile übernommen werden.

also hat die werkstatt den schaden repariert, kostenpunkt ca. 750,--. wir sind davon ausgegangen, daß wir eine selbstbeteiligung von 150,-- übernehmen müssen, wie es vertraglich für die teilkasko vereinbart ist.

jetzt, nachdem der schaden repariert ist, erklärt die versicherung jedoch, daß es sich nicht um einen teilkaskoschaden handelt, sondern um einen vollkaskoschaden, da der dieb den wagen nicht aufgebrochen hat, um das auto zu stehlen, sondern nur, um unsere rucksäcke zu entwenden. daher müßten wir uns zu den konditionen der vollkasko am schaden beteiligen, nämlich mit den für die vollkasko vereinbarten 300,-- euro!

ja, geht denn das so?????? :08 - boahey::08 - boahey::08 - boahey:


vielleicht ist unter euch jemand, der sich mit kfz-versicherungen gut auskennt, in dem anderen kfz-versicherungs-thread klang das ja an.

oder ihr habt bereits erfahrung mit kasko-versicherungen und -schäden??!!!! für uns ist es die erste kasko-versicherung und der erste schaden.

bitte schildert eure erfahrungen/meinungen zu diesem thema - das würde uns sehr helfen!!!!

unser 2010 fängt ganz schön besch... an... :10 - heul::10 - heul::10 - heul:


hanni
 
hanni, hast du keine Rechtsschutz???
Auf Anwaltsebene klärt sich einiges viel einfacher.
 
Deine Beteiligung geht ganz klar aus Deinen Versicherungsbedingungen hervor-mit 300 Euronen bist Du dabei hanni !!

Gruß

Rheinfire
 
Zeit sich ne neue Versicherung zu suchen. Sollte mich nicht wundern, wenn die Versicherung 3 Buchstaben hat.
 
Wenn die Versicherung sagt; glasbruch ist teilkaskoschaden kann sie nicht 300 euronen Selbstbeteiligung für Vollkaskoschaden abrechnen Rheinfire!!!:16 - wirr: Da ist doch was faul!!!
 
1. Man müsste die Versicherungsbedingungen deiner Versicherung kennen.

2. Wenn nichts entwendet wurde, was zum Fahrzeug gehört, liegt üblicherweise kein Diebstahl/Entwendung im Sinne der TK vor.

3. Die zerbrochene Seitenscheibe wäre ein Fall für den Glasbruch incl. Kosten für den Ein- und Ausbau - aber ohne Beseitigung der Schäden an der Tür.

4. Böswillige Beschädigung ist meistens in der VK eingeschlossen (Vandalismus) und würde die vollständigen Schäden (Glas plus Tür) abzgl. der vereinbarten Selbstbeteiligung.

5. Richtige Auskunft wirst du wahrscheinlich nur bei einem Anwalt erhalten können.... aber Vorsicht vorher erst Deckungszusage einholen insbesondere wenn die Rechtschutz zum gleichen Konzern gehört. Ansonsten betragen die Kosten einer Erstberatung meist 150 €
 
@ulla: nein, wir haben leider keine rechtschutz-vsg.

@wolle: aber wieso darf die versicherung ihren anteil nach teilkasko-bedingungen beurteilen (= keine neuteile), unsere selbstbeteiligung aber nach vollkasko-bedingungen berechnen?????

wenn glasbruch teilkasko ist, muß auch die SB der teilkasko berechnet werden, oder nicht?????

und zu welchem zweck die scheibe eingeschlagen wurde, kann doch kein kriterium dafür sein, wie hoch die SB ausfällt????


:08 - boahey::08 - boahey::08 - boahey:

@hoffi: die versicherung heißt "direkt line" und ist sehr günstig... jedenfalls was die beiträge betrifft... offenbar aber nicht bei der schadensregulierung ... :16 - wirr::16 - wirr::16 - wirr:


hanni
 
@ulla: nein, wir haben leider keine rechtschutz-vsg.

@wolle: aber wieso darf die versicherung ihren anteil nach teilkasko-bedingungen beurteilen (= keine neuteile), unsere selbstbeteiligung aber nach vollkasko-bedingungen berechnen?????

Du hättest bei den meisten Versicherungen innerhalb der ersten 12 - 14 Monate Anspruch auf eine neue Tür gehabt. Das ist klar ein Fehler.


wenn glasbruch teilkasko ist, muß auch die SB der teilkasko berechnet werden, oder nicht?????

Die TK würde nur die Scheibe bezahlen - aber nicht den Schaden an der Tür

und zu welchem zweck die scheibe eingeschlagen wurde, kann doch kein kriterium dafür sein, wie hoch die SB ausfällt????

Doch ist ein Unterschied. Wäre die Scheibe eingeschlagen worden um z.b. den Verbandskasten zu stehlen, wäre der gesamte Schaden ein TK Schaden.... da er aber "nur" die Scheibe eingeschlagen hat um etwas von eurem Hausrat (Rucksack) zu entwenden liegt kein Diebstahl des Fahrzeuges oder seiner mitversicherten Teile vor --> dein Schaden ist nur in der VK abgesichert (böswillige, mutwillige Beschädigung)


hanni


Zumindest meine Meinung....
 
Du hättest bei den meisten Versicherungen innerhalb der ersten 12 - 14 Monate Anspruch auf eine neue Tür gehabt. Das ist klar ein Fehler.



manfred,

die werkstatt und der zufällig anwesende dekra-gutachter haben ebenfalls nur den kopf geschüttelt, daß die versicherung sich weigert, bei einem 3 monate alten wagen eine neue tür zu zahlen! der werkstattleiter sagte, das habe er noch nie erlebt! er hat mit der direkt-line mehrfach telefoniert und diskutiert - ohne erfolg!

aber macht es sinn, ohne rechtschutz-vsg. anwaltlich dagegen vorzugehen?

:03 - bloed::03 - bloed::03 - bloed:


hanni
 
aber macht es sinn, ohne rechtschutz-vsg. anwaltlich dagegen vorzugehen?

hanni

ICH würde mir das 2x gut überlegen... und dann vermutlich die reparierte Tür akzeptieren, allerdings der Versicherung schon einen freundlichen Brief schreiben.... wie Sie gedenkt die Differenz auszugleichen die zwischen deinem Schadensersatzanspruch "Neue Tür" und "Reparatur" besteht.

Vielleicht kommt eine kleine Wertminderung von 50 € raus..... natürlich nur auf dem Kulanzwege.... oder z.b. der Verzicht auf die Rückstufung nächstes jahr

Wenn sich die Versicherung nicht kulant zeigt... würde ich mir eine neue vertrauenswürdige Versicherung suchen... vielleicht auch mit Betreuung vor Ort.

Ein guter Versicherungsmakler (unabhängig von einer Gesellschaft) hätte dich vielleicht bei der Schadensmeldung gefragt, ob auch wirklich nichts gestohlen wurde das zum Auto gehört.... also z.b. der Eiskratzer..... dann wäre das ganze ein TK Schaden geworden mit 150 € SB und ohne Rückstufung um Schadensfall (der ja bei deinem VK Schaden noch dazu kommt, sprich nächstes Jahr steigt dein Beitrag an, weil du in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse kommst..... natürlich abhängig von deinen Jahren... vielleicht hast du auch einen Schaden frei.... )
 
ICH würde mir das 2x gut überlegen... und dann vermutlich die reparierte Tür akzeptieren, allerdings der Versicherung schon einen freundlichen Brief schreiben.... wie Sie gedenkt die Differenz auszugleichen die zwischen deinem Schadensersatzanspruch "Neue Tür" und "Reparatur" besteht.

Vielleicht kommt eine kleine Wertminderung von 50 € raus..... natürlich nur auf dem Kulanzwege.... oder z.b. der Verzicht auf die Rückstufung nächstes jahr

Wenn sich die Versicherung nicht kulant zeigt... würde ich mir eine neue vertrauenswürdige Versicherung suchen... vielleicht auch mit Betreuung vor Ort.

Ein guter Versicherungsmakler (unabhängig von einer Gesellschaft) hätte dich vielleicht bei der Schadensmeldung gefragt, ob auch wirklich nichts gestohlen wurde das zum Auto gehört.... also z.b. der Eiskratzer..... dann wäre das ganze ein TK Schaden geworden mit 150 € SB und ohne Rückstufung um Schadensfall (der ja bei deinem VK Schaden noch dazu kommt, sprich nächstes Jahr steigt dein Beitrag an, weil du in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse kommst..... natürlich abhängig von deinen Jahren... vielleicht hast du auch einen Schaden frei.... )

tja... aber wenn die versicherung im rahmen der teilkasko dann den schaden an der tür nicht bezahlt hätte, hätten wir den ja trotzdem irgendwie reparieren lassen und bezahlen müssen...

also müssen wir wegen dem schaden am fensterrahmen wohl oder übel hinnehmen, daß der schaden zur vollkasko gehört... aber daß sie im rahmen der VK bei einem 3 monate alten wagen keine neue tür bezahlt haben, ist einfach mega ärgerlich, zumal die versicherung mit "neuwertersatz in der kaskoversicherung bis 18 mon nach der erstzulassung" wirbt! deshalb dachten ja die werkstatt und wir, eine neue tür wäre kein problem!

:08 - boahey:

hanni
 
Rechsanwalt einschalten, der Versicherung zeigen, das man mit Dir nicht alles machen kann.
Danach die Versicherung wechseln.
Sonderkündigungsrecht im Schadensfall.
 
Versicherung?!

Hi, wenn Ihr wegen dem fehlenden Rechtsschutz keinen Anwalt einschalten wollt, vielleicht seid Ihr ja beim ADAC dort wäre dann die erste Beratung kostenfrei. Alternativ an einen Versicherungsombudsmann wenden und Ihm den Fall vortragen. Letzter Ausweg ==== Autobild mit Leserbrief kontaktieren und es öffentlich machen, dies der Versicherung vorher auch mitteilen.
Hoffe Ihr habt mit Irgeneiner Massnahme den gewünschten Erfolg.

Gruß Thomas
 
Moin,
wenn es über Vollkasko abgerechnet wird und du keinen Rabatt-Schutz hast, gehen deine Prozente auch noch sauber nach oben...Vollkaskoschaden ist dann auch für dich unter Umständen die nächsten Jahre ganz schön teuer...
Teilkasko wäre deutlich günstiger, da geht der SF-Rabatt nicht flöten..
Grüße
Stefan
 
Hallo,

Hanni, erst mal tut es mir total leid, das ihr so ein Pech habt und dann noch Ärger mit der Versicherung.

Wenn Ihr im ADAC seit, kann ich Euch die erste anwaltliche Beratung nur empfehlen. Haben wir auch mal in Anspruch genommen und es hat super geklappt.
Der ADAC empfiehlt sogar Anwälte mit denen er zusammenarbeitet und gute Erfahrung gemacht hat.
Oder die Verbraucherzentrale anrufen.

Gruß Owlcat
 
Hallo,Hanni
hast du die Tageszeitung von heute,da steht ein Artikel von der Arag wo es um die Teil-u.Vollkasko geht,eigentlich Interessant für dich,aus diesem
Grund mache auch keine Versicherung Online,besser(meist)ist ein Berater vor Ort,nicht immer billiger, einen in die Augen gucken finde Ich besser, und
Teilkasko mache ich immer ohne SB,weil Glasbruch frisst die SB meistens schon auf.

schönen Gruss,Werner
 
erstmal sehr herzlichen dank für eure vielen beiträge und pn's! :blumen:

wir haben heute den wagen von der werkstatt geholt und die 300,-- okken erstmal bezahlt, denn die werkstatt hat ja alles getan, was sie tun konnte.

jetzt formulieren wir einen brief an die versicherung und hoffen, daß die uns kulanterweise entgegenkommen - hoffentlich, indem sie auf eine erhöhung der prozente verzichten - einen rabattschutz haben wir nämlich nicht.

hierzu habe ich nochmal eine frage an euch:

wenn die versicherung einen schaden über die VK reguliert, steigen die prozente doch nur in diesem segment, oder? die prozente der reinen haftpflicht-vsg bleiben davon unberührt, richtig?

wir haben übrigens eine sogenannte "festpreis police". wir sind mit SF5 (55%) aus unserer alten haftpflicht-vsg in diese neue, vollkasko-vsg übernommen worden. diese hat uns für die haftpflicht mit 100%, für die vollkasko mit 90% eingestuft. zusammen ergibt das 3 jahre lang einen monatlichen beitragssatz von 29,-- euro.

hat jemand von euch erfahrung mit solchen festpreis-policen?


hanni
 
wenn die versicherung einen schaden über die VK reguliert, steigen die prozente doch nur in diesem segment, oder? die prozente der reinen haftpflicht-vsg bleiben davon unberührt, richtig?

hanni

Richtig!

Und überlege, ob ihr die %uale Erhöhung für ein oder zwei Jahre verkraften könnt, dann, in der Regel meldet man die VK nach 2 Jahren wieder ab.
 
Richtig!

Und überlege, ob ihr die %uale Erhöhung für ein oder zwei Jahre verkraften könnt, dann, in der Regel meldet man die VK nach 2 Jahren wieder ab.


wir haben das eigentlich so verstanden, daß diese 29 euro pro monat fest bleiben, egal, ob schaden oder nicht. die prozente steigen sozusagen "im hintergrund". wenn das so ist und nun nach der schadensregulierung über die VK die prozente auch nur für die VK steigen, kann es uns theoretisch egal sein, weil wir nach ablauf der 3 jahre ohnehin keine vollkasko mehr nehmen wollten.

aber so richtig durchblicken tue ich ehrlich gesagt bei all diesen versicherungssachen nicht, auch die private haftpflicht gibt mir immer wieder rätsel auf... jedenfalls denken die versicherungen immer total anders als ich es vermuten würde. :16 - wirr:


hanni
 
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