Gibt es da Urteile...?

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Prot

Gast
Hallo !

Ich bin auf der Suche nach Gerichtsurteilen, in denen es um das Überholen einer stehenden Kolonne mit einem Motorrad geht und wie da so entschieden wurde, wenn sich jemand aus der Kolonne entscheidet pl?tzlich herauszuziehen und den Motorradfahrer erwischt... Google hab ich schon gequ?lt, aber nicht wirklich viel gefunden....
 
Sehr interessante Frage!
Da haben es die Ösi´s besser, bei denen ist das n?mlich erlaubt.
 
Hallo,

soweit ich das mal in einer Mopedzeitschrift gelesen hab, ist das "Überholen" oder im Stau durch die Mitte zu ?berholen nicht erlaubt, wird aber geduldet und soweit auch nicht weiter verfolgt.
Im Falle eines Unfalls, ist dann allerdings auch der Mopedfahrer schuld.
Ich hoffe, das ist es was Du meintest.

Oder ist da eher gemeint an der Ampel mal eben an allen vorbeiziehen?

Gru?Joker :narr:
 
Hallo,

soweit ich das mal in einer Mopedzeitschrift gelesen hab, ist das "Überholen" oder im Stau durch die Mitte zu ?berholen nicht erlaubt, wird aber geduldet und soweit auch nicht weiter verfolgt.
Im Falle eines Unfalls, ist dann allerdings auch der Mopedfahrer schuld.
Ich hoffe, das ist es was Du meintest.

Oder ist da eher gemeint an der Ampel mal eben an allen vorbeiziehen?

Gru?Joker :narr:

Eher die Ampel... aber auch nicht komplett vorbeiziehen, sondern zwischendurch dann in eine L?cke durch, die freiblieb f?r Einfahrten etc.., also nehmen der Einfahrt.... Gegenverkehr wurde auch nicht behindert... und nicht rechts vorbeifahren , sondern vorschriftsm??ig links
 
Zuletzt bearbeitet:
also das ?berholen einer stehenden kolonne nennt sich fachdeutsch "?berholen bei unklarer verkehrslage", kostet 50 EUR plus bearbeitung und drei(!) p?nktchen. bei schadensf?llen (also unfall wenn einer rauszieht) wirds noch teurer, da der mopedfahrer schuld ist. der rausziehende kann nicht damit rechnen, dass einer von hinten kommt-trotz r?ckspiegel):Banner:
 
also das ?berholen einer stehenden kolonne nennt sich fachdeutsch "?berholen bei unklarer verkehrslage", kostet 50 EUR plus bearbeitung und drei(!) p?nktchen. bei schadensf?llen (also unfall wenn einer rauszieht) wirds noch teurer, da der mopedfahrer schuld ist. der rausziehende kann nicht damit rechnen, dass einer von hinten kommt-trotz r?ckspiegel):Banner:

Wo ist da die unklare Verkehrslage? Alle Autos stehen und behindert wird auch keiner.... Voraussetzung nat?rlich, dass nicht mit sehr hoher Geschwindigkeit vorbeigerast wird. Ein Überholverbot ist auch nicht vorhanden. Wenn einer rauszieht, um zu wenden oder aus sonstigen Gr?nden, hat er auch nach hinten zu beobachten. Das geht aus der STVO raus und auch im Bussgeldkatalog, wenn man sich so mal die Sachen anschaut. Aber genau daher such ich ja Urteile.... Wie schauts aus, wenn der Überholende schon fast vorbei war, also auch schon im Sichtfeld beim ganz normalen Geradeausschauen?

Ein Urteil hab ich ?brigends gefunden, da ging es zwar um eine langsam rollende Kolonne, aber dort hat der Richter auch nicht auf unklare Verkehrslage entschieden, sondern dem von hinten bescheinigt, dass er alles richtig gemacht hat und der , der mit mangelnder Beobachtung rauszog, die Schuld zugesprochen. In anderen hat ein anderer Richter ?hnliche F?lle anders entschieden.... aber niemals mit alleiniger Schuld des ?berholenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
TAch,
also ich bin kein jurist, aber wenn es offiziell nicht erlaubt ist sondern bestenfalls geduldet, wird dir schon eine erh?hte aufmerksamkeitspflicht beim vorbeifahren auferlegt werden um einen unfall zu vermeiden.
Wenn andere verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen m?ssen das ein moped vorbeif?hrt mu?t du eben alles m?gliche ber?cksichtigen um einen zusammensto?zu vermeiden und das finde ich auch ok so.
Es kann ja nicht sein, das wir mopedfahrer die superschlauen spielen, uns grenzwertig verhalten und wenn ein autofahrer sich gesetzeskonform verh?lt und es kracht wegen eines solchen mopedfahrers dann uns keine schuld zugesprochen wird.
Alles kann man nicht haben: Entweder wir verhalten uns exakt nach den regeln, dann ist alles klar, oder wir nutzen ein paar "schlupfl?cher" und passen dann eben versch?rft auf und akzeptieren das uns im Unfalle die schuld zugesprochen wird.
Nat?rlich mu?auch dem PKW lenker die geforderte sorgfalt abverlangt werden.
gru?
Wolf
 
TAch,
also ich bin kein jurist, aber wenn es offiziell nicht erlaubt ist sondern bestenfalls geduldet, wird dir schon eine erh?hte aufmerksamkeitspflicht beim vorbeifahren auferlegt werden um einen unfall zu vermeiden.
Wenn andere verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen m?ssen das ein moped vorbeif?hrt mu?t du eben alles m?gliche ber?cksichtigen um einen zusammensto?zu vermeiden und das finde ich auch ok so.
Es kann ja nicht sein, das wir mopedfahrer die superschlauen spielen, uns grenzwertig verhalten und wenn ein autofahrer sich gesetzeskonform verh?lt und es kracht wegen eines solchen mopedfahrers dann uns keine schuld zugesprochen wird.
Alles kann man nicht haben: Entweder wir verhalten uns exakt nach den regeln, dann ist alles klar, oder wir nutzen ein paar "schlupfl?cher" und passen dann eben versch?rft auf und akzeptieren das uns im Unfalle die schuld zugesprochen wird.
Nat?rlich mu?auch dem PKW lenker die geforderte sorgfalt abverlangt werden.
gru?
Wolf

Also so wie ich das sehe... war ein Überholen nicht verboten ... denn § 5 der STVO ?ussert sich dabei so:

(2) Überholen darf nur, wer ?bersehen kann, da?w?hrend des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich h?herer Geschwindigkeit als der zu Überholende f?hrt.

quad.gif
(3) Das Überholen ist unzul?ssig:
  1. bei unklarer Verkehrslage oder
  2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.
Die angesprochene unklare Verkehrslage wird je nach Gericht unterschiedlich entschieden. http://www.verkehrslexikon.de/Module/UnklareVerkehrslage.htm , dort sieht man mal ein paar Bsp. das genau das gilt, was ich grade angesprochen habe... je nach Gericht, wird diese unterschiedlich bewertet, daher auch meine Ausgangsfrage, leider komm ich auf die meisten Urteile, wo es um fahrende Kolonnen geht.

Und dass die Aussage nicht zutrifft, dass der zu Überholer beim Ausscheren nicht auf den r?ckw?rtigen Verkehr achten muss, zeigt dieser Teil des §5, insbesondere Satz 1:

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, mu?sich so verhalten, da?eine Gef?hrdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen mu?ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fu?g?ngern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende mu?sich sobald wie m?glich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.


Übrigends, diese versteckten Vorw?rfe sind wieder ganz freundlich.... mein Fahrstil ist eher sehr passiv und grad mit dem Motorrad schaue ich dreimal mehr auf andere Verkehrsteilnehmer... denn meine Gesundheit ist mir mehr wert, als hinterher dann von einem Gericht zugesprochen zu bekommen, dass ich recht hatte, was mir aber dann eher weniger nutzt, wenn ich f?r ein Leben durch "mein Recht" darunter zu leiden habe...
 
Sehr interessante Frage!
Da haben es die Ösi´s besser, bei denen ist das n?mlich erlaubt.
Bei uns in Östgerreich ist es schon erlaubt, bei ?u?erster Vorsicht.
Wenns tscheppert, schauts f?r den Moppedfahrer nicht so gut aus.:Konfus2::Konfus2:
 
Prot, was du alles an gesetzestext vortr?gst bezieht sich auf ÜBERHOLEN im eigentlichen sinne - schneller fahren als andere FAHRENDE.
Das vorbeifahren an einer stehenden kolonne ist meines erachtens ein g?nzlich anderer sachverhalt. Fraenky schrieb etwas von "unklarer verkehrslage", ob das juristisch so gewertet wird wei?ich nicht. Nur wenn es so ist n?tzt deine ansicht (welche vom gesunden verstand her richtig sein mag) nicht weiter.
Au?erdem kann dir in dem fall sowieso nur ein fachanwalt weiterhelfen, die materie ist mit halbgarem wissen von nichtjuristen nicht zu bew?ltigen.

Wolf
 
Prot, was du alles an gesetzestext vortr?gst bezieht sich auf ÜBERHOLEN im eigentlichen sinne - schneller fahren als andere FAHRENDE.
Das vorbeifahren an einer stehenden kolonne ist meines erachtens ein g?nzlich anderer sachverhalt. Fraenky schrieb etwas von "unklarer verkehrslage", ob das juristisch so gewertet wird wei?ich nicht. Nur wenn es so ist n?tzt deine ansicht (welche vom gesunden verstand her richtig sein mag) nicht weiter.
Au?erdem kann dir in dem fall sowieso nur ein fachanwalt weiterhelfen, die materie ist mit halbgarem wissen von nichtjuristen nicht zu bew?ltigen.

Wolf

Naja, mit meinem urspr?nglichen Ansinnen hat der derzeitige Thread auch nichts mehr zu tun... aber egal, war wahrscheinlich nicht gl?cklich hier zu posten, dachte eigentlich auch nur, dass es noch ein paar Links gibt... aber da hab ich mich ganz geirrt.. So spielt eben das Leben ;)
 
@prot: auch wenn du hier nicht gerade viele links ?ber urteile gefunden hast, so ist dir auf jeden fall etwas klar geworden. es gibt bei uns versch. fahrer mit versch. hinweisen und eigenen meinungen. so ist das auch im leben. die gerichte urteile so wie es gerade passt.das ist nicht nur von land(Bay/NRW/RP) unterschiedlich sondern auch von stadt zu stadt.du kannst es mal bei google probieren/gerichtsurteile-?berholen-vorbeifahren pp)ist halt nicht der bgh. ich kenn mich ein bi?chen in der materie aus und wei?, wovon ich rede. lieber ein bi?chen passiv, als von einem pkw abgeschossen zu werden. so ein thread kann nicht unn?tz sein und vielleicht schaffen wir es ja auf der forumsseite, eine spez. abteilung ?ber gerichtsurteile zu bekommen:Froehlich2: :lachen2:
 
Hallo Prot,

ein Vorbeifahren an einer verkehrsbedingt haltenden Kolonne (z.B. vor einer Lichtzeichenanlage) ist definitiv ein Überholen i.S.d. § 5 StVO.

Insofern hast Du bei einem solchen Vorgang auch alle Sorgfaltspflichten wie jeder andere Verkehrsteilnehmer, der ?berholt.

Wenn es in einem solchen Fall zu einem Unfall kommt, wirst Du jedoch niemals an einer Mitschuld vorbeikommen.

Aber das Wesentliche hast Du ja schon selbst erkannt: Was n?tzt es, wenn man im Recht war und die Knochen kaputt hat.

Deshalb meine Empfehlung: Die gebotene Vorsicht nie au?er Acht lassen, auch wenn man vielleicht im Recht ist.
 
Urteile zur Nahtoderfahrung beim Überholen

Also die Juristerei ist weder ein Kindergeburtstag noch ein Kinderquartett.
Soll hei?en: Jeder Fall ist anders zu bewerten. Blo?weil man 5 positive Urteile als "Karten" aht, muss man damit nicht die restlichen "stechen". Das k?nigliche bayerische Amtsgericht interessiert ein Urteil aus Buxtehude NULL.
Aus meiner t?glichen Praxis: mit 30% ist der Mopedfahrer immer dabei. Diese Kolonnenspringen kann man in Deutschland vergessen. Jeder B?rgerk?figfahrer sollte eigentlich seiner dopppelten R?ckschaupflicht nachkommen. In Wirklichkeit hat jeder eine unbewegliche Halswirbels?ule.

Wer ohne Rechtsschutzversicherung ist, der hat im Fall des Falles ein echtes Problem. Die Schadensversicherer mauern ohne Ende. Ein in der Praxis gern benutzter Standardkommentar gibt ein Urteil mit 30% zu 70% gegen den Motorradfahrer wieder. Das ist oft der Ausgangspunkt der Auseinandersetzung. Wer dann seine Anspr?che vor Gericht durchsetzen muss, schaut ohne Rechtsschutz mit dem Ofenrohr bis in den Himalaya. So ein Unfall wird oft ?ber ein unfallanalytische Gutachten gekl?rt. Unter 800 € bewegt kein Sachverst?ndiger seinen Hintern zu Gericht.

Also:
Eine Urteilssammlung ersetzt keinen Gang zum Anwalt.

UND IM INTERNET STEHT OFT RICHTIGER BULLSHIT ZU RECHTLICHEN THEMEN::mad1:

z.B. quatscht montan jeder ?ber die Änderung der StVZO durch die FZV. 90% der Leute berufen sich auf einen v?llig schwachsinnigen Forenbeitrag.

Eine allzeit bullen- und unfalfreie Fahrt

Agent Orange
 
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