TAch,
also ich bin kein jurist, aber wenn es offiziell nicht erlaubt ist sondern bestenfalls geduldet, wird dir schon eine erh?hte aufmerksamkeitspflicht beim vorbeifahren auferlegt werden um einen unfall zu vermeiden.
Wenn andere verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen m?ssen das ein moped vorbeif?hrt mu?t du eben alles m?gliche ber?cksichtigen um einen zusammensto?zu vermeiden und das finde ich auch ok so.
Es kann ja nicht sein, das wir mopedfahrer die superschlauen spielen, uns grenzwertig verhalten und wenn ein autofahrer sich gesetzeskonform verh?lt und es kracht wegen eines solchen mopedfahrers dann uns keine schuld zugesprochen wird.
Alles kann man nicht haben: Entweder wir verhalten uns exakt nach den regeln, dann ist alles klar, oder wir nutzen ein paar "schlupfl?cher" und passen dann eben versch?rft auf und akzeptieren das uns im Unfalle die schuld zugesprochen wird.
Nat?rlich mu?auch dem PKW lenker die geforderte sorgfalt abverlangt werden.
gru?
Wolf
Also so wie ich das sehe... war ein Überholen nicht verboten ... denn § 5 der STVO ?ussert sich dabei so:
(2) Überholen darf nur, wer ?bersehen kann, da?w?hrend des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich h?herer Geschwindigkeit als der zu Überholende f?hrt.
(3) Das Überholen ist unzul?ssig:
- bei unklarer Verkehrslage oder
- wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.
Die angesprochene unklare Verkehrslage wird je nach Gericht unterschiedlich entschieden.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/UnklareVerkehrslage.htm , dort sieht man mal ein paar Bsp. das genau das gilt, was ich grade angesprochen habe... je nach Gericht, wird diese unterschiedlich bewertet, daher auch meine Ausgangsfrage, leider komm ich auf die meisten Urteile, wo es um fahrende Kolonnen geht.
Und dass die Aussage nicht zutrifft, dass der zu Überholer beim Ausscheren nicht auf den r?ckw?rtigen Verkehr achten muss, zeigt dieser Teil des §5, insbesondere Satz 1:
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, mu?sich so verhalten, da?eine Gef?hrdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen mu?ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fu?g?ngern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende mu?sich sobald wie m?glich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
Übrigends, diese versteckten Vorw?rfe sind wieder ganz freundlich.... mein Fahrstil ist eher sehr passiv und grad mit dem Motorrad schaue ich dreimal mehr auf andere Verkehrsteilnehmer... denn meine Gesundheit ist mir mehr wert, als hinterher dann von einem Gericht zugesprochen zu bekommen, dass ich recht hatte, was mir aber dann eher weniger nutzt, wenn ich f?r ein Leben durch "mein Recht" darunter zu leiden habe...