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Das Institut für Zweiradsicherheit berichtet auf meinem Compi :
Neue Standards für Motorradbekleidung
Hier und da liest man über die Umsetzung neuer Standards bzw. Normen für Motorradbekleidung.
Oftmals sind Motorradfahrer dabei verunsichert, fragen, was es damit auf sich hat.
Schon einmal vorab: Es hat nichts mit einer Tragepflicht zu tun!
Es ist jetzt amtlich. Eine überarbeitete Version der Verordnung für die „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ wurde nach fünfjähriger Arbeit vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedet. Nach vielen Sitzungen und Testzyklen hat die entsprechende Expertengruppe die neuen Normen für die Schutzkleidung von Motorradfahrerinnen und -fahrern fertiggestellt. Aber was steckt dahinter ?
Es geht konkret darum, mit neuen Norm-Testverfahren zukünftig geeignete und sicherheitsfördernde Ausstattungskomponenten für den Verbraucher besser erkennbar zu machen. Berücksichtigt werden dabei neben Leder- und Textilkombis jetzt auch Kevlarjeans sowie sommerliche Jacken und Hosen.
Fünf neue Standards wurden insgesamt entwickelt, die den Großteil des Marktangebotes abdecken. Eine entsprechende Kennzeichnung der jeweiligen „Klamotte“ mittels eingenähtem Etikett soll den Käufer zukünftig über die jeweilige – europaweit einheitliche – Schutzklasse informieren (siehe Bild).
Die Kürzel auf den Etiketten stehen für verschiedene Schutzklassen:
C = Reiner Aufprallschutz, kein vollständiger Mindestschutz
B = Reiner Abriebschutz, (kein Aufprallschutz), kein vollständiger Mindestschutz
A = Mindestschutz vor Aufprall und Abrieb
AA = Mittlerer Schutz, Material und Ausführung erfüllen höhere Anforderungen als A,
weniger als AAA
AAA = Hoher Schutz, Material und Ausführung erfüllen höhere Anforderungen
als A und AA
Das ganze Prozedere ist jedoch keinesfalls mit einer Tragepflicht normierter Motorradbekleidung für Motorradfahrer zu verwechseln.
Jeder Motorradfahrer kann auch weiterhin tragen, was er möchte.
Aber er kann nun auf ein System zurückgreifen, das die Erfüllung von Mindestanforderungen für die unterschiedlichsten Einsatzbereiche garantiert.
Motorradhelme sind hierbei natürlich außen vor. Bereits seit dem 01.01.1976 gesetzlich vorgeschrieben werden diese nach einer eigenen ECE-Richtlinie geprüft.
Das Institut für Zweiradsicherheit berichtet auf meinem Compi :
Neue Standards für Motorradbekleidung
Hier und da liest man über die Umsetzung neuer Standards bzw. Normen für Motorradbekleidung.
Oftmals sind Motorradfahrer dabei verunsichert, fragen, was es damit auf sich hat.
Schon einmal vorab: Es hat nichts mit einer Tragepflicht zu tun!
Es ist jetzt amtlich. Eine überarbeitete Version der Verordnung für die „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ wurde nach fünfjähriger Arbeit vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedet. Nach vielen Sitzungen und Testzyklen hat die entsprechende Expertengruppe die neuen Normen für die Schutzkleidung von Motorradfahrerinnen und -fahrern fertiggestellt. Aber was steckt dahinter ?
Es geht konkret darum, mit neuen Norm-Testverfahren zukünftig geeignete und sicherheitsfördernde Ausstattungskomponenten für den Verbraucher besser erkennbar zu machen. Berücksichtigt werden dabei neben Leder- und Textilkombis jetzt auch Kevlarjeans sowie sommerliche Jacken und Hosen.
Fünf neue Standards wurden insgesamt entwickelt, die den Großteil des Marktangebotes abdecken. Eine entsprechende Kennzeichnung der jeweiligen „Klamotte“ mittels eingenähtem Etikett soll den Käufer zukünftig über die jeweilige – europaweit einheitliche – Schutzklasse informieren (siehe Bild).
Die Kürzel auf den Etiketten stehen für verschiedene Schutzklassen:
C = Reiner Aufprallschutz, kein vollständiger Mindestschutz
B = Reiner Abriebschutz, (kein Aufprallschutz), kein vollständiger Mindestschutz
A = Mindestschutz vor Aufprall und Abrieb
AA = Mittlerer Schutz, Material und Ausführung erfüllen höhere Anforderungen als A,
weniger als AAA
AAA = Hoher Schutz, Material und Ausführung erfüllen höhere Anforderungen
als A und AA
Das ganze Prozedere ist jedoch keinesfalls mit einer Tragepflicht normierter Motorradbekleidung für Motorradfahrer zu verwechseln.
Jeder Motorradfahrer kann auch weiterhin tragen, was er möchte.
Aber er kann nun auf ein System zurückgreifen, das die Erfüllung von Mindestanforderungen für die unterschiedlichsten Einsatzbereiche garantiert.
Motorradhelme sind hierbei natürlich außen vor. Bereits seit dem 01.01.1976 gesetzlich vorgeschrieben werden diese nach einer eigenen ECE-Richtlinie geprüft.