Ich hab mir den Bescheid nochmal komplett reingezogen (übrigens ganze 5 Seiten) und eine solche
Formulierung gesucht und nicht gefunden .Das einzige was ich gefunden hab war auf Seite 3
Wichtige Verfahrenshinweise -Bitte beachten
- Der rechtzeitige und vollständige Eingang des Verwarngeldes in einem Betrag mit Angabe des Aktenzeichens und des Kennzeichens bis spätestens 04.01.2021 führt regelmäßig zur Erledigung des Ordnungswidrigkeitenverfahrenens .
Es ist unbestritten das ich zu schnell war ! (warum auch immer) und dafür bestraft werden muss .
21.12.2020 ausstellen des Bescheides
30.12.2020 14:00 Zustellung des Bescheides im Briefkasten .
31.12.2020 Silvester Halber Arbeitstag
01.01.2021 Neujahr gesetzlicher Feiertag
02.01.2021 Samstag
03.01.2021 Sonntag
04.01.2021 Verwaltungsbehörde erwartet bis spätestens heute Zahlung oder Einspruch !
Es mag möglich sein , das es in diesem Fall wegen der Feiertage (Weihnachten,Wochenende,Silvester,Neujahr,Wochende ) besonders Blöd fällt , das ist aber kein Grund das es eigentlich unmöglich ist , sich gegen einen ungerechtfertigten oder falschen Bescheid zu wehren . (ist ja bei mir nicht der Fall )
Ich habe die Strafe gestern noch überwiesen , der Tipp von A.O. noch 10 Cent Spende für das Polizei Orchester mit zu überweisen kam leider zu spät .