Heute mit meinem Fremdmodell gemacht ...

r... eigentlich nur bei einem Lima-Ausfall oder schlimmerem Ungemach verzeihbar.

Limaprobleme waren nie ein Thema und wird es auch in Zukunft nicht :04 - Zunge:

Yep - worst case: Saisonkennzeichen, aber Jahresinspektion fällig (da lässt BMW keine 5 gerade sein!).
Mit ein bisschen Aufwand die Karre zum Freundlichen geschleppt und 10% Winterrabatt einkassieren - passt schon, wenn man Zeit hat :13 - sauber:
 
:11 - lol: Artur,

das war definitiv der beste Beitrag 2019, das ist wohl nicht mehr zu toppen :13 - sauber::11 - lol::11 - lol:
 
na immerhin hat der PKW kein Saisonennzeichen oder wird der nur von 11-3 zugelassen?
 
@ Olli

:Idee

was sagt denn in diesem Beispiel unsere deutsche StVO ... ?

klick/klack

darf da ein User während der Fahrt draufsitzen :018:
 
Das war ja zu erwarten, dass die StVo mal wieder die Rolle des Spielverderbers übernimmt. Dann hat sich die nächste Frage mit der Helmpflicht wohl erledigt. Dann bleibt dem Biker mit Entzugserscheinungen außerhalb der Saison wohl nur der Besuch eines Weihnachtsmarktes mit Kinderkarussell übrig.
 
Dann bleibt dem Biker mit Entzugserscheinungen außerhalb der Saison wohl nur der Besuch eines Weihnachtsmarktes mit Kinderkarussell übrig.
Du fährst mit dem Motorrad mit gleichbleibender Geschwindigkeit.
Auf Deiner linken Seite befindet sich ein Abhang, auf Deiner rechten Seite fährt ein riesiges Feuerwehrauto mit gleicher Geschwindigkeit.
Vor Dir gallopiert ein Schwein das eindeutig größer ist als Dein Motorrad, und Du kannst nicht vorbei.
Hinter Dir verfolgt Dich ein Hubschrauber in Bodenhöhe.
Das Schwein und der Hubschrauber haben exakt die gleiche Geschwindigkeit wie Du.
Was unternimmst Du um der Situation zu entkommen?

Vom Kinderkarussel absteigen und weniger Glühwein saufen.
 
Paragraph 21 StVO, Absatz 2 sagt NO!

Zitiere:
Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben.

Fazit: man muss sich halt was einfallen lassen, was man auf der Ladefläche notwendigerweise zu arbeiten hat. Wenn das hieb- und stichfest argumentiert werden kann, ist gegen die Mitnahme wohl kaum etwas einzuwenden.

Falls einem ums Verrecken nix gescheites einfällt, nehme man statt eines PKW-Hängers einen landwirtschaftlich genutzten Anhänger. Das Mopped auf der Ladefläche dürfte als geeignete Sitzgelegenheit durchgehen. (Zitat: Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden.)
Es bleibt allerdings die Frage offen, ob ein Hänger landwirtschaftlich genutzt wird, wenn man ein Mopped drauf stehen hat... eventuell legt man sicherheitshalber noch einen Sack Kartoffeln daneben.
 
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