Reifenfreigaben

Original von ralCBf
Hallo,

auf der Honda Homepage-"Reifenfreigaben" sind alle zul?ssigen Reifentypen/-marken aufgef?hrt. Ich habe mich f?r die Metzeler Roadtec entschieden und bin voll zufieden.
Die Bridgestone BT57 haben hinten nur 6500 km (vorne 10000) gehalten, waren zuletzt stark am rutschen.

Das Formular "Reifenfreigabe" ist als Farbausdruck mitzuf?hren.

Gruss Ralf

Hallo

oder eine vom HH best?tigte Kopie, geht auch

Gru?Ralf
 
hier ein ganz interessanter Artikel zu dem Thema: heise.de

Die Reifen m?ssen entweder vom Motorradhersteller oder vom Reifenhersteller ne Unbedenklichkeitsbescheinigung haben. Es reicht nicht, einfach ne passende Gr??e zu montieren.
 
Da bin ich doch gleich wieder froh, in Österreich zu Hause zu sein, ich brauche das alles nicht. Kann draufgeben was ich will, ohne eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Aber angeblich soll es bei uns auch wieder im Kommen sein, finde aber die Testkriterien teilweise mehr als Praxisfern, oder eventuell doch dazu da um eine bestimmte Reifenmarke zu bevorzugen. Honda empfiehlt, dass mit montierten Koffern nicht schneller als 120 km/h gefahren werden darf, beim Reifentest wird mit montierten Koffern stehend H?chstgeschwindigkeit gefahren, da wird das Ganze dann schon sehr unruhig, mit freigegebenen Reifen gnauso wie mit anderen.


lg, Johann
 
...tja, das scheint ja eine niemals endende Geschichte zu sein...
...mal schau´n, wie´s da hier weitergeht!!!??? ?(

Es w?re sch?n, wenn wir mal endg?ltige Informationen hier?ber bek?men!!! :rolleyes: ;(
 
Hallo!

Ich m?cht mir den Pilot Road holen, und stolperte dabei ?ber die
Zusatzbezeichnungen "A" und "B".

Eine Anfrage bei Michelin ergab folgendes:

Hallo,

es sind zwei Varianten m?glich:

1.) Road B - Road A
2.) Road - Road

Beide Paaren funktionieren gut und zeigen keinen eklatanten Unterschied auf der SC58.

Road 2 geht leider nicht.

Mit freundlichen Gr??en / Sincères salutations / Best regards

i.A. Holger Vogt
Produkttechnik / -marketing Motorradreifen
Deutschland, Österreich, Schweiz

Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA



Jetzt meine Frage,

was habt Ihr draufgezogen, als Ihr den Pilot Road (bitte keine anderen Reifen-Schw?rmerein wieder) erneuert habt???

Wer hat vielleicht auch schon beide "erfahren"?

Viele Gr??e, TOMMIE
 
Hallo,

die Problematik zur Reifenbindung sehe ich so, dass es unzul?ssig ist, Reifen zu fahren, die nicht in der Unbedenklichkeitsbescheinigung aufgelistet sind. Bei der Auslieferung erhielt ich auf Nachfrage eine abgestempelte und unterschriebene Unbedenklichkeitsbescheinigung f?r Reifenumr?stungen. Honda bietet diese Bescheinigung auch als Download an.

F?r das nachfolgend aufgef?hrte Fahrzeug

Honda CBF 1000
SC58
e3*2002/240373*00

k?nnen die in der Unbedenklichkeitsbescheinigung f?r Reifenumr?stungen zu o. g. Fahrzeug aufgelisteten Reifenkombinationen bedenkenlos gefahren werden. Das Verwenden der Reifenkombinationen f?hrt nicht zum Erl?schen der Betriebserlaubnis.

Das heisst im Umkehrschluss aber auch, dass Reifen, die nicht aufgef?hrt sind, bei der Verwendung die Betriebserlaubnis zum Erl?schen bringen mit allen daraus resultierenden Folgen wie Anzeige, Punkte, Stilllegung und im Schadensfall noch Stress mit der Versicherung, denn ich bin mit einem nichtzugelassenen Fahrzeug im ?ffentlichen Verkehrsraum unterwegs.

Ob man sich diesem Stress aussetzt, muss jeder f?r sich entscheiden...
 
Hallo

habe heute den Dunlop Roadsmart aufgezogen bekommen. Ich bekam gleich ein Reifenfreigabe als Dokument für die CBF mit.
 
Ist zwar ein uralter Fred... aber...

Die CBF 1000 hat keine Reifenbindung.

Es darf jeder Reifen montiert werden der den Angaben im Fahrzeugschein genügt und die ECE75R erfüllt.

Die "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" sind lediglich Empfehlungen und haben für die CBF keine Verbindlichkeit mehr. Durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird lediglich bestättigt, dass der Reifen den Anforderungen des Fahrzeugherstellers genügt.

Auf eigenes Risiko des "Ausprobierens" ist jeder andere Reifen ebenfalls zulässig. Tritt aber z.b. Pendeln auf, kann ich mich nicht mehr reklamierend an den Fahrzeughersteller wenden. Das ist aber auch alles.

Mit dem Versicherungsschutz oder der ABE hat das nichts zu tun. Der "Heise" Artikel ist auf die CBF nicht zutreffend, genauso wenig wie das Schreiben des TÜV´s - alles rechtlich nicht zutreffender Quark....
 
Ist zwar ein uralter Fred... aber...

Die CBF 1000 hat keine Reifenbindung.

Es darf jeder Reifen montiert werden der den Angaben im Fahrzeugschein genügt und die ECE75R erfüllt.

Die "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" sind lediglich Empfehlungen und haben für die CBF keine Verbindlichkeit mehr. Durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird lediglich bestättigt, dass der Reifen den Anforderungen des Fahrzeugherstellers genügt.

Auf eigenes Risiko des "Ausprobierens" ist jeder andere Reifen ebenfalls zulässig. Tritt aber z.b. Pendeln auf, kann ich mich nicht mehr reklamierend an den Fahrzeughersteller wenden. Das ist aber auch alles.

Mit dem Versicherungsschutz oder der ABE hat das nichts zu tun. Der "Heise" Artikel ist auf die CBF nicht zutreffend, genauso wenig wie das Schreiben des TÜV´s - alles rechtlich nicht zutreffender Quark....

Hi Manfred. Gibts das irgendwo als offizielles Doc. zum downloaden?

Gruß, Rolf
 
Das interessiert mich auch brennend. Ich muss bald wechseln, wuerde gerne den MPR2 nehmen.
Aber: siehe hier
Irgendwie gehen die Meinungen doch sehr auseinander.


Gruss
Reiner
 
Und wenn Reifen im Schein eingetragen sind?

Grüße
Blaster

Wenn Reifen eingetragen sind gilt die Reifenbindung - wenn keine Reifen eingetragen sind (HONDA ABE Erteilung ab 2006) und keine Reifen eingetragen sind, dann gibt es keine Reifenbindung.

Es kommt nur darauf an, ob in den Fahrzeugpapieren eine Reifenbindung eingetragen ist oder nicht.

Ist doch ganz einfach.

@ Mac Reiner

Die von dir zitierten Äußerungen sind allesamt falsch... wenn sie auf ein Motorrad anzuwenden sind, in dessen Papieren keine Reifenbindung eingetragen ist.

Das bedeutet aber nicht das der MPR2 auf der CBF ein funktionierendes Gespann gibt. Wenn es Fahrwerksprobleme gibt, hast du niemanden den du dafür in Haftung nehmen kannst. Ob der Reifen funktioniert musst du also ganz alleine entscheiden und beurteilen. Sollte er nicht funktionieren ist es dein Risiko. (Aber kein Risiko im Sinne von BE oder Versicherungsschutz!!)

@ Rolfinger

Ja gibt es - ist sogar eine offizielle Mitteilung von HONDA an alle freundlichen HH.
Wenn Blaster die Haftung dafür übernimmt das es keinen Ärger mit dem Copyright gibt kann ich das gerne hier reinstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Reifen eingetragen sind gilt die Reifenbindung - wenn keine Reifen eingetragen sind (HONDA ABE Erteilung ab 2006) und keine Reifen eingetragen sind, dann gibt es keine Reifenbindung.

Es kommt nur darauf an, ob in den Fahrzeugpapieren eine Reifenbindung eingetragen ist oder nicht.

Ist doch ganz einfach.

@ Mac Reiner

Die von dir zitierten Äußerungen sind allesamt falsch... wenn sie auf ein Motorrad anzuwenden sind, in dessen Papieren keine Reifenbindung eingetragen ist.

Das bedeutet aber nicht das der MPR2 auf der CBF ein funktionierendes Gespann gibt. Wenn es Fahrwerksprobleme gibt, hast du niemanden den du dafür in Haftung nehmen kannst. Ob der Reifen funktioniert musst du also ganz alleine entscheiden und beurteilen. Sollte er nicht funktionieren ist es dein Risiko. (Aber kein Risiko im Sinne von BE oder Versicherungsschutz!!)

@ Rolfinger

Ja gibt es - ist sogar eine offizielle Mitteilung von HONDA an alle freundlichen HH.
Wenn Blaster die Haftung dafür übernimmt das es keinen Ärger mit dem Copyright gibt kann ich das gerne hier reinstellen.


Also ich wahr auf einer Fordbildung im Bereich LKW-Beladung und Sicherheit
da der Befüllbeauftagte bei Flüssigkeitstransporten für die Einhaltung der Gesetze gerade zu steht hat, hat unser Firma Verkehrsjuristen eingeladen
in der Mittagspause habe ich sie Gefragt ,Antwort nach deutschem Recht
wen eine Freigabe für Bestimmte Reifen vom Hersteller (Reifen oder Motorrad) gegeben wurde ist die beweispflicht das der Reifen wen er nicht aufgeführt ist auf dem Motorad keinen Negativen Einfluss auf das Unfallgeschehen hat beim Halter. D.H du musst nachweisen das der Reifen keinen einfluß auf das unfallgeschen Hat dazu in deutschland viel spaß.
Maggie hat die Beweispflicht durch den TÜV-Prüfer erfüllt.Aber hinterher einen Sachverständigen zu finden der das Spezifisch auf dein Motorrad nicht auf den Typ erklärt fanden die Juristen (2fahren BMW)unwarscheinlich.

Gruß Madcat
 
...
@ Rolfinger

Ja gibt es - ist sogar eine offizielle Mitteilung von HONDA an alle freundlichen HH.
Wenn Blaster die Haftung dafür übernimmt das es keinen Ärger mit dem Copyright gibt kann ich das gerne hier reinstellen.

Stell es mal rein, muss ich erst sehen.
Denke aber es ist kein Problem.

Hat nicht jede CBF-1000 Reifen im Schein eingetragen?


Grüße
Blaster
 
Hat nicht jede CBF-1000 Reifen im Schein eingetragen?

Also meine nicht. Es steht gar nix im Feld 22.

Bei meiner Kawa ist dort ein Vermerkt: "Reifenfabrikatsbindung laut Hersteller beachten"

Im "MOTORRAD" stand vor kurzem auch mal ein Bericht wie das ist mit den Reifenfreigaben. Da hab ich rausgelesen, daß man zwar laut EU Recht keine Freigabe braucht, aber wer keine hat gegen noch geltendes deutsches Recht verstößt. (gilt für Fahrzeuge die keine Reifenbindung eingetragen haben)
 
Wenn Reifen eingetragen sind gilt die Reifenbindung - wenn keine Reifen eingetragen sind (HONDA ABE Erteilung ab 2006) und keine Reifen eingetragen sind, dann gibt es keine Reifenbindung.

Es kommt nur darauf an, ob in den Fahrzeugpapieren eine Reifenbindung eingetragen ist oder nicht.

Ist doch ganz einfach.

@ Mac Reiner

Die von dir zitierten Äußerungen sind allesamt falsch... wenn sie auf ein Motorrad anzuwenden sind, in dessen Papieren keine Reifenbindung eingetragen ist.

Das bedeutet aber nicht das der MPR2 auf der CBF ein funktionierendes Gespann gibt. Wenn es Fahrwerksprobleme gibt, hast du niemanden den du dafür in Haftung nehmen kannst. Ob der Reifen funktioniert musst du also ganz alleine entscheiden und beurteilen. Sollte er nicht funktionieren ist es dein Risiko. (Aber kein Risiko im Sinne von BE oder Versicherungsschutz!!)

@ Rolfinger

Ja gibt es - ist sogar eine offizielle Mitteilung von HONDA an alle freundlichen HH.
Wenn Blaster die Haftung dafür übernimmt das es keinen Ärger mit dem Copyright gibt kann ich das gerne hier reinstellen.

Hallo Manfred,

das klingt ja prima, was Du sagst. Erfüllt der MPR2 die ECE75R?
Deine Aussagen klingen sehr fundiert. Würdest Du mir verraten, woher das Wissen stammt? Denn Du steuerst gegen die Aussage der Polizei (ok, das heisst nicht viel ;-) ), gegen die des ADAC (das war auch ein Sachverständiger) und gegen Michelin.

Wie gesagt, ich würde mich freuen, wenn das so stimmt. Aber das muss doch schriftlich zu belegen sein. Denn im kleinsten Fall muss ich das nur einem Polizisten in einer Kontrolle erklaeren.

Viele Gruesse
Reiner
 
Auf mopedreifen.de findet sich ein netter Link zu einem PDF das genau den Sachverhalt hier aufarbeitet (ist ne Abschrift von einem Zeitungsartikel)

Aussage: wenn nix eingetragen ist heißt noch lange nicht, daß man montieren darf was man will. Es muß eine Freigabe da sein (gilt für Deutschland, andere Länder weiß ich nicht)
 
Grundsätzliches (gerne durch Polizei oder Sachverständige usw. zu bestätigen):

Wenn in D eine Einschränkung technischer Art für ein Fahrzeug gültig ist, dann muss eine gesetzliche Grundlage bestehen und der Fahrzeugführer muss durch eine entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren auf diese Nutzungseinschränkung aufmerksam gemacht werden.

Diese Nutzungseinschränkung ist z.b. in der Wahl der Reifen gegeben, wenn in der ABE des Fahrzeuges nur bestimmte Reifentypen freigegeben sind.

Hier steht dann in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer 22 der Zusatz Reifenbindung gem ABE beachten.

Ist dies der Fall, dürfen nur die in der ABE genannten Reifen montiert werden. Die ABE lässt sich durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erweitern (wird gem. Schreiben des Verkehrsministeriums als Ergänzung der ABE gewertet).

Wenn keine Nutzungseinschränkung gegeben ist (Alle Honda mit ABE ab 01.10.2005) steht unter Ziffer 22 KEIN Vermerk.

Hier ist es lediglich erforderllich Reifen zu montieren die den technischen Vorgaben (Größe, Tragfähigkeit usw.) entsprechen und nach ECE 75R geprüft sind (Bauartgenehmigungspflicht für Reifen - bei allen in Europa für den Straßenverkehr angebotenen Reifen Pflicht).

Die Wahl der Reifenmarke und des Reifentyps ist dabei dem Fahrzeughalter freigestellt (wie z.b. beim PKW auch). Dabei ist darauf zu achten, dass je Fahrzeugachse bzw. Fahrzeug nur einheitliche Reifenbauarten verwendet werden (Diagonal Radial siehe auch § 36 StVZO). Bei Motorrädern ist darüber hinaus sogar gemischte Bereifung (Diagonal und Radial auf einem Fahrzeug) nach EG-Recht zulässig (z.b. bei der Honda Transalp serienmäßig).

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen sowie Hinweise in der Bedienungsanleitung sind nur noch als Orientierungshilfen zu werten. Diese Reifen haben in Tests "bewiesen" das keine kritischen Fahrzustände auftreten. Bei nicht geprüften Reifen ist dieser Nachweis nicht geführt und jeder Fahrzeughalter ist selbst für ein einwandfreies Funktionieren der Reifen verantwortlich. KÄME es z.b. zu einem Hochgeschwindigkeitspendeln und daraus resultierend zu einem Unfall, könnte ich den Reifen- und/oder den Fahrzeughersteller nicht mehr schadensersatzpflichtig (Produkthaftung) machen. Den möglichen Unfallschaden an Dritten zahlt immer die Haftpflicht. Solange die technischen Daten der Reifen korrekt sind, ist auch die ABE des Fahrzeuges nach § 19 StVZO nicht erloschen, der Versicherungsschutz ist nicht gefährdet (dazu ist immer wissentlicher Vorsatz notwendig - also keine Panik verbreiten die nicht stimmt)

Das ganz ist übrigens keine neue gesetzliche Regelung sondern schon ururalter Kaffee. Es gab schon lange Motorräder bevor die Hersteller eine Reifenbindung eingeführt haben. Auch damals waren lediglich die technischen Daten der Reifen in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Es durfte montiert werden, was jeder wollte.

Auf diesen Umstand, der auch heute wieder gültig ist, verweist Honda schon in seinen alten Reifenfreigaben. Siehe Punkt 2.1 und 2.2 in der nachfolgenden Broschüre:

http://honda.de/nparcarticles/reifenfreigaben_Reifenliste.pdf


Deswegen gilt:

1. Wer unter Ziffer 22 einen Vermerk hinsichtlich Reifenbindung gem. ABE beachten hat, darf nur die in der ABE genannten Reifen, bzw. Reifen mit Unbedenklichkeitsbescheinigung fahren. Bestehende Reifenbindungen sind nicht aufgehoben.

2. Wer Probleme mit den unter Punkt 1 genannten Reifen hat, kann die Hersteller im Sinne Produkthaftung in Regress nehmen (z.B. Unfall ursächlich durch Shimmy, Pendeln usw.)

3. Wer unter Ziffer 22 KEINEN Vermerk hinsichtlich Reifenbindung hat, darf fahren was immer er möchte solange die technischen Daten erfüllt oder übertroffen werden (Geschwindigkeitsindex oder Tragfähigkeit) und die Reifen nach ECE75R geprüft sind (Normalfall alller namhaften Reifenhersteller für Reifen die in Europa verkauft werden sollen - aufpassen bei USA Importen, da fehlt die Kennzeichnung z.b. bei Bridgestone)

4. Wer Probleme mit Reifen unter Punkt 3 hat, ist selbst für einen verantwortungsvollen Umgang verantwortlich und muss nicht funktionierende Reifenpaarungen selbst herausfinden und aussortieren. Produkthaftung ist nur noch gegen den Reifenhersteller gegeben wenn der Reifen fehlerhaft produziert wurde, aber nicht mehr gegen den Fahrzeughersteller wenn es zu Fahrwerksproblemen kommt.

5. Wer die Bedingungen nach Punkt 1 oder 3 einhält, gefährdet nicht das Bestehen der ABE und gefährdet nicht das Bestehen des Versicherungsschutzes.

6. Viele öffentliche Aussagen von Presse usw. hinsichtlich der Reifenbindung sind schlecht recherchiert, unsauber geschrieben oder schlichtweg falsch.

7. Wer sich unsicher ist, darf gerne auch eine Anfrage an das Bundesverkehrsministerium schicken (z.b. mit Kopie eines Fahrzeugscheines) und wird von dort meine Aussagen "schwarz auf weiß" bestätigt bekommen.

8. Wer keine Experimente mag oder ganz einfach auf "Nummer sicher" gehen will, der soll Reifen montieren die in einer Unbedenklichkeitsbescheinigung freigegeben sind. Die Reifen funktionieren hinsichtlich möglicher Fahrwerksprobleme nachgewiesener maßen. Das hat aber nix mit Handling, Grip oder änhlichem zu tun - es geht nur um kritische Fahrzustände (Hochgeschwindigkeitspendeln)

9. Ich kenne mich damit aus, weil ich rund 1000 Reifenmonteure in Zusammenarbeit mit Metzeler ausgebildet habe und das Thema Reifenfreigaben hier natürlich eine zentrale Rolle gespielt hat - aber jeder der Gesetze lesen kann, kommt zu dem gleichen Schluss. Die Experten vom ADAC sollten sich einfach nur mal einlesen....

Manfred
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Manfred !!


Ein Befreiungsschlag in Sachen: ich weiß auch was ! (gilt besonders für externe Experten ! … ADAC, TÜV, etc.) !!!

Alles weitere ist also unter Manfreds Top 7 zu finden …

Grüße,

Lunatic
 
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